Unternehmensnachfolge: Darlehenskosten bei privater Steuererklärung angeben?
Frage
Darlehenskosten (Zinsen) bei der privaten Steuererklärung geltend machen.
Ich habe eine Frage zur Ansetzbarkeit$$ von Darlehenskosten (Zinsen) für eine Unternehmensnachfolge. Ich habe mich 2015 zu 50% in eine GmbH eingekauft und dieses fremdfinanziert. Inwiefern kann ich die Darlehenskosten (Zinsen) bei der privaten Steuererklärung geltend machen?
Antwort
Grundsätzliche unterliegen die Ausschüttungen aus der GmbH der so genannten Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag. Dies hat auch zur Folge, dass Sie keine Werbungskosten (in Ihrem Fall die Darlehenszinsen) geltend machen können. Da Sie jedoch mit 50% an der GmbH beteiligt sind, können Sie gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG zum so genannten Teileinkünfteverfahren optieren. Dies hat zur Folge, dass Sie die Darlehenszinsen als Werbungskosten geltend machen können. Im Umkehrschluss müssen Sie jedoch 60% des Ertrags aus Ihrer GmbH-Beteiligung (Ausschüttung abzgl. Darlehenszinsen und evtl. weiterer angefallener Werbungskosten) mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern müssen.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juli 2016
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