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UG gründen: Steuern?

Frage

Wir wollen eine UG (Mini-GmbH) gründen und benötigen Informationen rund um die Besteuerung der UG.

Antwort

Die UG mit Sitz in Deutschland ist in Deutschland steuerpflichtig. Sofern sie Umsätze tätigt, unterliegen diese, soweit keine Befreiungsvorschrift vorliegt, in Deutschland der Umsatzsteuer mit 19%.

Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und wird behandelt wie eine GmbH. Sie unterliegt mit ihren Erträgen (Gewinn) der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt 15% + 5,5 Solidarzuschlag von dieser Körperschaftsteuer, also zusammen 15,83 % vom Einkommen.
Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der Stadt/Gemeinde und liegt bei ca. 13-15% vom Einkommen.

Einkommen ist vereinfacht der Gewinn (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben). Die bezahlte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist dabei nicht abzugsfähig.

Sollten die erwirtschafteten Gewinne ausgeschüttet werden, sind diese mit 25% Kapitalertragsteuer zu besteuern. Nach meiner Kenntnis sind diese dann von Ihnen nicht mehr in Italien steuerpflichtig. Sollten sie steuerpflichtig sein, ist diese einbehaltene Steuer wieder in Italien anrechenbar.

Dies kann im Rahmen dieses Mediums nur ein kurzer Überblick sein.

Ich rate Ihnen bereits im Vorfeld der Gründung mit einem deutschen Steuerberater Kontakt aufzunehmen, der dann auch ihre UG hier in Deutschland steuerlich beraten kann, es geht auch um Fragen der Buchhaltung, Rechnungslegung usw.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juni 2015

Tipps der Redaktion:

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