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UG & Co. KG: zwei Geschäftskonten?

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Frage

Ich plane eine UG & Co. KG zu gründen. Benötige ich dafür ein Geschäftskonto für die UG und ein weiteres für die KG? Oder kann die gesamte UG & Co. KG über nur ein Geschäftskonto geführt werden?

Antwort

Sowohl die UG als auch die KG sind Gesellschaften mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Das jeweilige Vermögen ist deswegen getrennt zu verwalten und zu ermitteln. Inwiefern die UG ein eigenes Geschäftskonto führen muss (gemeint ist wohl ein Girokonko) hängt von den vertraglichen Bedingungen ab. Schon wegen der etwaigen Publizitätspflicht sollte auf eine strikte Trennung der Vermögen geachtet werden; das bedeutet aber nicht zwingend, ein Girokonto führen zu müssen.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2013

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