UG-Gründung: privates Vermögen auf Geschäftskonto einzahlen?
Frage
Wir sind gerade dabei eine UG (Kleinunternehmerregelung) zu gründen und unser Stammkapital beträgt 1.000 Euro. Wir sind zwei Gesellschafter, die beide auch als Geschäftsführer der UG eingetragen sind. Um all unsere Ausgaben zu tätigen, würden wir gerne privates Vermögen auf unser Geschäftskonto einzahlen. Wie wird dies in der Buchhaltung verbucht, können wir das einfach einzahlen oder müssen dabei bestimmte Voraussetzungen beachtet werden?
Antwort
Als Gesellschafter können Sie Ihrer Gesellschaft grundsätzlich über zwei Wege Kapital zur Verfügung stellen: entweder als Gesellschafterdarlehen oder als zusätzliches Eigenkapital. Letzteres im Wege entweder im Wege der Stammkapitalerhöhung oder als Kapitalrücklage. Welche Variante in Ihrem Fall steuerlich am günstigsten ist, sollten Sie am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2017
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