Frage
Ein Geschäftspartner und ich (derzeit beide Studenten) sind dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Unser Tätigkeitsfeld wird im Bereich „E-Commerce“ liegen. Unser Firmensitz soll im elterlichen Wohnhaus des Partners liegen. Grund dafür sind der geringere Gewerbesteuerhebesatz und die Erlaubnis eine ladungsfähige Adresse einzurichten. Allerdings sind wir beide wohnhaft in einem anderen Bundesland und werden von dort im „Homeoffice“ tätig sein. Ist die Konstellation der Örtlichkeiten ein Problem bei der steuerlichen Erfassung oder würden Sie uns raten anzugeben, dass der Ort der Geschäftsleitung an unserem Wohnort ist? Müssen wir angeben, dass dort eine Niederlassung oder Betriebsstätte gibt? In welche Kommune wäre die Firma steuerpflichtig? Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Bemühungen und hoffe auf eine baldige Rückmeldung.