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UG-Gründung: Firmensitz und Sitz der Geschäftsführung trennen?

Frage

Ein Geschäftspartner und ich (derzeit beide Studenten) sind dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Unser Tätigkeitsfeld wird im Bereich „E-Commerce“ liegen. Unser Firmensitz soll im elterlichen Wohnhaus des Partners liegen. Grund dafür sind der geringere Gewerbesteuerhebesatz und die Erlaubnis eine ladungsfähige Adresse einzurichten. Allerdings sind wir beide wohnhaft in einem anderen Bundesland und werden von dort im „Homeoffice“ tätig sein. Ist die Konstellation der Örtlichkeiten ein Problem bei der steuerlichen Erfassung oder würden Sie uns raten anzugeben, dass der Ort der Geschäftsleitung an unserem Wohnort ist? Müssen wir angeben, dass dort eine Niederlassung oder Betriebsstätte gibt? In welche Kommune wäre die Firma steuerpflichtig? Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Bemühungen und hoffe auf eine baldige Rückmeldung.

Antwort

Die Leitung der Geschäftsführung ist eindeutig an Ihrem Wohnort, so dass Sie sich auch dort anmelden müssen. Ihre Überlegung zur Gewerbesteuer gehen auch weitgehend ins Leere, da Ihre „Briefkastenfirma“ Sie nicht davor bewahrt, für Zwecke der gewerbesteuerlichen Zurechnung des Gewinnes eine Zerlegung zwischen Firmensitz und Ihrem Wohnort vorzunehmen. Bemessungsgrundlage sind die Gehälter und damit weitgehend Ihr Wohnort, da Sie vermutlich dort sogar gemeldet sind.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB / vBP / RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2017

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