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UG & Co. KG: Gehalt für KG?

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Frage

Wenn ich eine UG & Co. KG gründe, muss ich dann der UG als Geschäftsführer der KG auch ein Gehalt auszahlen? Die UG ist ja nur da, um die Haftungsbeschränkung zu erhalten, irgendwelche Kosten entstehen ihr nicht. Ich als Besitzer der UG & Co. KG würde mir das Gehalt direkt über die KG auszahlen.

Antwort

Als Geschäftsführer einer UG müssen Sie kein Gehalt beziehen. Als Kommanditist erhalten Sie jedoch grundsätzlich kein Gehalt von der KG, sondern Sie können lediglich Entnahmen tätigen. Steuerpflichtig sind jedoch nicht die Entnahmen, sondern der Gewinn der KG.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Januar 2020

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