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Teamgründung: Einnahmen ab wann versteuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind drei ehemalige Studienkollegen und möchten uns neben unseren Jobs mit einem gemeinsamen Youtube-Kanal ein zweites Standbein aufbauen. Die Inhalte des Kanals haben mit unseren aktuellen Jobs keinen Zusammenhang. Die Investitionen beschränken sich auf PC-Technik, Kameras und Mikrofone (ca. 15.000 Euro). Diese Investitionen sind aber nicht zwingend notwendig und können auch nachträglich gekauft werden. Ab welchem Betrag ist eine Versteuerung der Einnahmen verpflichtend?

Antwort

Mit Ihrer Geschäftsidee und deren Verwirklichung mit drei Personen sind Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die wirtschaftliche Tätigkeit der GbR ist beim Finanzamt anzuzeigen. Dabei werden zunächst die Umsatz- und die Einkommensteuer berührt.

Bei der Umsatzsteuer gibt es für Umsätze, die im Kalenderjahr 17.500 Euro an Einnahmen nicht übersteigen, die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung. Diese muss beim Finanzamt beantragt werden, dann fällt keine Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer an. Es darf aber bei den Einnahmen auch keine MwSt ausgewiesen werden. Der Nachteil dabei ist, dass aus den Vorkosten, also den Ausgaben z.B. Investitionen kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Bei der Ertragsteuer = Einkommensteuer gibt es keine Freibeträge. Die GbR ermittelt zunächst ihren Gewinn mit einer Einnahme-Überschussrechnung, d.h. Betriebseinahmen abzgl. Betriebsausgaben. Die Investitionen werden dabei über die Abschreibung im Rahmen der Verteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigt. Das Ergebnis ist dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust. Dieser wird auf die drei Gesellschafter verteilt und von diesen in der persönlichen Einkommensteuer eines jeden versteuert.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Mai 2016

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