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Steuernummer für GbR beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir haben zu zweit eine GbR gegründet, die sich mit der Fortbildung von Physiotherapeuten beschäftigt. Wir geben dazu einige Seminare im Jahr. Die Gewerbeanmeldung ist bereits erfolgt. Uns stellt sich nun die Frage, wie wir an die Steuernummer gelangen. Denn nach der Überweisung der Gewerbeanmeldung (vor rund vier Wochen) haben wir keinen weiteren Bescheid vom Gewerbeamt bekommen. Müssen wir uns beim Finanzamt melden oder bekommen wir noch einen Bescheid mit einer Steuernummer?

Antwort

Grundsätzlich müssten Sie vom Finanzamt bereits einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten haben. Vom Gewerbeamt kommt nichts, nur vom Finanzamt.

Wenn noch nichts da ist, bitte beim Finanzamt melden und den Sachverhalt schildern. Nach Abgabe des Fragebogens wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
März 2018

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