Frage
Seit 1. Mai dieses Jahres bin ich selbständiger Imker. Zeitweilig (i.d.R. Mai bis Juli) erbringe ich Leistungen für eine gemeinnützige GmbH. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer dieser gGmbH liegt vor. Diese Einrichtung beherbergt als Schullandheim regelmäßig für mehrere Tage Schulklassen und erteilt Unterricht zu verschiedenen Themen der Umweltbildung (Naturschutz, Wasser, Boden etc.). Meine Leistung besteht darin, dass ich dort einige Bienenvölker stehen habe, die ich im Rahmen des Unterrichts den Schulklassen vorstelle und den Schülern Kenntnisse zur Ökologie des Bienenvolks vermittle. Es ist also eine Erweiterung des Angebotes der Einrichtung. Meine Frage: Muss ich auf meiner Honorarrechnung für diese Leistung zur Umweltbildung Umsatzsteuer angeben oder kann die Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Befreiung von der Körperschaftssteuer dieser Einrichtung entfallen?