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Körperschaftsteuer für UG-Einlage bezahlen?

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Frage

Meine Unternehmergesellschaft (UG) hat ein Grundstück gekauft. Um dieses zu bezahlen, habe ich eine Einlage geleistet. Nun soll die UG darauf Körperschaftsteuer + Soli zahlen. Ist das korrekt?

Antwort

Die von Ihnen als Gesellschafter getätigte Einlage ist eine Vermögensmehrung der UG, die nicht der Körperschaftsteuer/Soli unterliegt. Da die steuerliche Beurteilung eindeutig ist, vermute ich einen Fehler in der Buchhaltung bzw. in der Steuererklärung. Inwiefern die Einlage bei einer UG zivilrechtlich sinnvoll ist, sollten Sie zusätzlich überdenken, da für diese Gesellschaftsform eine Ausschüttungssperre bestehen kann.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom-Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2014

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