Frage
Ich möchte mich mit meinem Freund nebenberuflich mit einer GbR selbständig machen (Webdesign). Allerdings bin ich schon in einer anderen Branche (Musikunterricht) als Kleinunternehmer selbständig tätig. Ich habe gelesen, dass eine GbR im Bezug auf die Umsatzsteuer eigenständig ist. Bedeutet das, dass auch die Umsatzsteuerpflicht meiner beiden selbständigen Tätigkeiten getrennt behandelt wird? Könnte ich also meinen Musikunterricht weiterhin als Kleinunternehmen führen, aber über die GbR Umsatzsteuer abführen?