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Jahresabschluss der UG: welche Unterlagen beim Finanzamt einreichen?

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Frage

Ich habe eine Frage zum Jahresabschluss einer kleinen UG. Die Buchhaltung wurde mit einer Software erstellt. Bilanz, eBilanz, G+V sowie Umsatzsteuererklärung können ausgedruckt werden. Ich möchte gerne wissen, welche Unterlagen insgesamt zum Jahresabschluss der UG gehören und wann diese beim Finanzamt einzureichen sind. Sofern weitere Formulare auszufüllen und notwendig sind, wo können wir uns diese beschaffen?

Antwort

Bei Kleinstkapitalgesellschaften, die 2 der 3 folgenden Größenmerkmal nicht übersteigen:
Bilanzsumme < 350.000 Euro
Umsatzerlöse < 700.000 Euro
Arbeitnehmer < 10
gelten für Abschlüsse ab dem Jahr 2012 einige Vereinfachungen. Es muss kein Anhang mehr zur Bilanz eingereicht werden.

Demnach sind zu den von Ihnen bereits erstellten Auswertungen noch die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung zu erstellen.
Formulare hierzu können z.B. hier (www) herunter geladen werden.

Zu der Bilanz hat die Gesellschafterversammlung noch die Ergebnisverwendung zu beschließen.

Hier ist auch die Gewinnrücklage gemäß § 5a Absatz 3 GmbHG zu beachten. Ein Viertel des um Verlustvorträge gekürzten Jahresüberschusses ist in diese Rücklage zu führen, damit das Stammkapital der Gesellschaft anwachsen kann.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
Juni 2014

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