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GmbH-Gründung: auf Gesellschaftsführergehalt verzichten?

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Frage

Ich möchte mit zwei Partnern eine GmbH gründen, um eine Sportanlage aufzubauen. Einer meiner Partner und ich werden als Gesellschaftsführer benannt. Um das Vorhaben durchzusetzen, würden wir im ersten Jahr auf unser Gesellschaftsführergehalt verzichten.

Meine Frage: Ist das so einfach möglich? Was müssen wir beachten? Müssen wir das gegenüber dem Finanzamt erklären? Müssen wir dennoch Einkommensteuer zahlen? Ich würde das natürlich gerne in die Finanzplanung mit einfließen lassen, werde aber aus den zahlreichen Informationen im Internet nicht schlau.

Antwort

Ein Verzicht auf das Gehalt ist möglich. In diesem Fall würden aber ggfls. trotz mangelnder Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Die Lohnsteuer wird erst mit Auszahlung fällig.

Besser wäre es aus meiner Sicht zuerst kein Gehalt zu vereinbaren, dann wird auch nichts fällig. Per Beschluss kann dann später entsprechend Gehalt individuell vereinbart werden.

Dies kann auf Anfrage des Finanzamtes auch den Behörden mitgeteilt werden, steuerlich gibt es keine Verpflichtung ein Gehalt zu vereinbaren. Mangels Gehalt wird dann auch keine Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Heiny & Partner PartGmbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
April 2015

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