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GmbH gegründet: Anmeldekosten wie buchen?

Frage

Ich habe Ende Januar meine GmbH gegründet, die Eintragung erfolgte Ende Februar. Wie soll ich die mit der Gründung entstandenen Notar-Kosten, Amtsgericht-Kosten der Eintragung, Gewerbeanmeldung buchen - auch im Bezug zur Vorsteuer?

Antwort

In der Regel steht in der Satzung, dass die Gesellschaft die Kosten für die Gründung bis zu einem Betrag x, meistens bis 1.500,00 Euro übernimmt. In diesem Fall buchen Sie die Zahlung als Beratungskosten.

Vorausgesetzt die allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug liegen vor, dürfen Sie die Vorsteuer aus dem Notarvertrag geltend machen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2014

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