Frage
Zusammen mit einem Partner habe ich kürzlich eine GmbH & Co. KG gegründet. Wir sind Volkswirte mit Hochschulabschluss und beraten Unternehmen ausschließlich in volks- und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zuvor haben wir diese Tätigkeit jeweils als Freiberufler ausgeübt. Ist unsere Gesellschaft nun per se gewerbesteuerpflichtig, auch wenn unsere Tätigkeit der Art nach nicht gewerblich ist? Diese (zugegebenermaßen spezielle) Frage konnte mir bisher noch niemand klar beantworten. Laut Aussage des Gewerbeamts sind wir nicht gewerblich tätig.
Entscheidend für uns ist jedoch die steuerliche Betrachtung. Bei meiner Recherche bin ich auf folgende Aussage gestoßen: "Bei der Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG (wie bei der Umsatzsteuer) eigenständiges Steuersubjekt. Die von der GmbH & Co. KG erzielten Einkünfte unterliegen zumeist der Gewerbesteuer (wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb betreibt oder als gewerblich geprägt gilt)." Das Wort "zumeist" unterstreicht meine These, dass wir eben keiner Gewerbesteuer unterliegen?! Wie lautet Ihre Einschätzung bzgl. des Sachverhalts?