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GmbH-Gründung: Verzicht auf Geschäftsführer-Gehalt?

Frage

Ich plane die Gründung einer eigenen GmbH im Bereich Finanzdienstleistung und werde alleiniger Geschäftsführer sein. Ich möchte mir in den ersten Jahren kein Gehalt bezahlen, um die Kosten niedrig zu halten. Muss ich mir ein Gehalt bezahlen? Falls ja, kann ich das möglichst niedrig ansetzen? Gibt es hier steuer- oder arbeitsrechtliche Vorgaben?

Antwort

Dem (Gesellschafter)-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steht es frei zu regeln, inwiefern er seine Tätigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich (durch höheren Gewinnausweis) erbringt. Hier besteht mangels gesetzlicher Regelung keine Verpflichtung, dass ein Geschäftsführer diese nur gegen Entgelt wahrnehmen kann. Insofern ist es in der Gründungsphase einer GmbH möglich, dass ein (Gesellschafter-)Geschäftsführer die Aufgaben zunächst unentgeltlich erledigt. Lediglich in der steuerlichen Anerkennung bestimmter Gehaltsobergrenzen bestehen rechtsprechungsgeprägte Grundsätze, deren Vorgaben einzuhalten sind.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Bernd Sommer
Steuerberater, LL.M.
Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Oktober 2013

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