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Gemeinnützige Unternehmergesellschaft gründen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich möchte eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) gründen. Das Unternehmen ist im theaterpädagogischen Bereich angesiedelt - d.h. Theaterkurse und Workshops an Schulen, Kindergärten und in anderen gemeinnützigen Institutionen. Nach § 4 Nr. 22 a, b UStG wäre die gUG umsatzsteuerbefreit. Gibt es Sonderregelungen für folgende Fälle: Kann ich dennoch die Vorsteuer aus Leistungen, wie z.B. Notarkosten, abziehen? Und gilt dies für die Umsatzsteuer, die ich beim Wareneinkauf für z.B. Theaterprojekte bezahle, auch?

Antwort

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze - wie von Ihnen geschildert - erbringt, liegen hier sogenannte Ausschlussumsätze vor. Dies bedeutet, dass aus sämtlichen Kosten, auch die der Gründung, ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Da Sie keine MwSt auf Ihre Umsätze zahlen müssen, ist auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Dezember 2013

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