Gemeinnützige UG: zum Teil auch als wirtschaftlichen Betrieb führen?
Frage
Wir haben ein Kultur- und Musikzentrum, das im Augenblick als GbR firmiert. Da wir uns aktiv sozial engagieren, bekommen wir immer wieder Anfragen von potentiellen Sponsoren nach Spendenquittungen. Nun überlegen wir eine gemeinnützige UG zu gründen. Ich habe bereits viel darüber erfahren, habe aber noch eine spezielle Frage: Kann man bei einer gemeinnützigen UG einen Geschäftsbereich haben, der Geld verdient und einen zweiten, die gemeinnützig ist, oder müssten wir die gemeinnützige UG (für den Sponsorenbereich) zusätzlich zur GbR gründen?
Antwort
Grundsätzlich können Sie in einer gemeinnützigen UG auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen. Für diese müssen Sie die üblichen Steuern bezahlen, dürfen aber auf keinen Fall Verluste generieren. Wichtig ist, dass diese Bereiche den gemeinnützigen Teil nicht überschatten und das Wesen der Gesellschaft ausmachen. Die Abgrenzung ist ein wenig schwierig und jeder Einzelfall ist zu betrachten.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss erheblich und nicht so nebenbei zu bewältigen sind. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, sich konkret beraten zu lassen.
Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2014
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