Navigation

Gemeinnützige UG: zum Teil auch als wirtschaftlichen Betrieb führen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir haben ein Kultur- und Musikzentrum, das im Augenblick als GbR firmiert. Da wir uns aktiv sozial engagieren, bekommen wir immer wieder Anfragen von potentiellen Sponsoren nach Spendenquittungen. Nun überlegen wir eine gemeinnützige UG zu gründen. Ich habe bereits viel darüber erfahren, habe aber noch eine spezielle Frage: Kann man bei einer gemeinnützigen UG einen Geschäftsbereich haben, der Geld verdient und einen zweiten, die gemeinnützig ist, oder müssten wir die gemeinnützige UG (für den Sponsorenbereich) zusätzlich zur GbR gründen?

Antwort

Grundsätzlich können Sie in einer gemeinnützigen UG auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen. Für diese müssen Sie die üblichen Steuern bezahlen, dürfen aber auf keinen Fall Verluste generieren. Wichtig ist, dass diese Bereiche den gemeinnützigen Teil nicht überschatten und das Wesen der Gesellschaft ausmachen. Die Abgrenzung ist ein wenig schwierig und jeder Einzelfall ist zu betrachten.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss erheblich und nicht so nebenbei zu bewältigen sind. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, sich konkret beraten zu lassen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben