Antwort
Da Sie dies beide als GbR betreiben, müssen Sie auch als GbR abrechnen und nach außen hin auftreten. Sinnvoll wäre eine Gewerbeanmeldung, Sie erhalten dann einen Fragebogen vom Finanzamt, bitte ausfüllen. Dann bekommen Sie eine Steuernummer für die GbR. In diesem Fragebogen kommen neben allgemeinen Fragen auch Hinweise zum Umsatz und vorläufigen Gewinn.
Da Ihr Umsatz = Einnahmen nicht mehr als 2.000 Euro p.a. betragen und Ihre Kunden wahrscheinlich in der Regel Privatleute sind, sollten Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dann brauchen Sie keine MwSt bezahlen, dürfen auf evtl. Rechnungen aber auch keine MwSt ausweisen.
Sollten Sie allerdings für Ihre Geschäftsidee hohe Vorinvestitionen haben, die einen Vorsteuerabzug begründen würden, dann wäre evtl. auch die Regelversteuerung sinnvoll. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre größte Investition die Zeit der Programmierung war, diese hat jedoch keine Fremdkosten ausgelöst. Sollten Sie Ihre Einnahmen von den Restaurants erhalten, könnten Sie auch mit MwSt abrechnen, also Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Allerdings müssen Sie dann zumindest für die ersten beiden Jahre monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch beim Finanzamt einreichen. Es entsteht eine Verwaltungsaufwand. Also wahrscheinlich ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll.
Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2016
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