Frage
Auf der Website unseres zuständigen Finanzamtes findet sich ein Hinweis, dass Beteiligte an einer Personengesellschaft zur Abgabe der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" mit den entsprechenden Anlagen verpflichtet sind. Ist das so richtig?
Wenn ja, ist diese Erklärung eine persönliche (also für jeden Gesellschafter 1 x abzugeben) oder ist dies eine Erklärung der GbR selber (also 1 x abzugeben mit Wirkung für alle Gesellschafter)? Ergeht aus dieser Erklärung dann ein Bescheid über die anteiligen Gesellschaftergewinne/-verluste, die dann entsprechend in die persönlichen Steuerklärungen in Anlage "S" zu übernehmen sind? Falls ja, können wir die Fristen für die Abgabe der persönlichen Steuerklärung überhaupt einhalten, sollte ich vor Ablauf der Abgabefrist der persönlichen Steuererklärung keinen Bescheid über die oben genannte Erklärung erhalten?