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GbR: Steuererklärung? Gewinnaufteilung?

Frage

Wir werden eine GbR als Gewerbe anmelden. Unsere Kunden werden ausschließlich Restaurants sein. Diese kaufen unser IT-Produkt und bezahlen monatlich für die Nutzung. Wir haben keinerlei Vorinvestitionen. Wir programmieren alles selbst von daher fallen auf der Seite auch keine Kosten an. Wir haben allerdings monatliche Ausgaben für den Betrieb von Servern etc. Ich schätze diese Ausgaben werden dann in der jährlichen Steuererklärung mit den Einnahmen angegeben. Die jährliche Steuererklärung können wir selbst machen oder muss diese eine außenstehende Person machen? Was geschieht mit dem Gewinn, den wir erwirtschaften? Zahlen wir uns monatlich einen festen Betrag aus?

Antwort

Selbstverständlich können Sie die Steuererklärung und die Gewinnermittlung der GbR selbst erstellen, wenn Sie das fachlich schaffen.

Den Gewinn, den Sie erwirtschaften, können Sie an sich als Gesellschafter auszahlen, ob monatlich, jährlich oder sporadisch - dies bleibt Ihnen überlassen.

Versteuern in Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung müssen Sie nicht die ausbezahlten Beträge, sondern jeweils den Betrag als Gewinnanteil, der aufgrund der steuerlichen Gewinnermittlung der GbR auf Sie entfällt. Dies ist nicht identisch mit Auszahlung. Auch wenn Sie z.B. nichts auszahlen, sondern die Beträge als Eigenkapital in der GbR stehen lassen, müssen Sie den Gewinn versteuern. In Ihrer privaten Steuererklärung geben Sie in der Anlage G unter der Zeile Einkünfte aus Beteiligung an einer Gesellschaft diesen Betrag (=Anteil am steuerlichen Gewinn) an, die Einkommensteuer auf diesen Gewinnanteil wird dann im Rahmen Ihrer Einkommensteuer ermittelt.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2016

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