Frage
Wir (zwei Ingenieure) sind in Gründung einer GbR. Dies wollen wir vorerst als Freiberufler in Nebentätigkeit ausführen (beide sind Angestellte). Wir haben soweit alles vorbereitet und sind auf folgendes Problem gestoßen: Wir sind uns nicht schlüssig, welche Geschäftsadresse wir angeben können / dürfen. Ist es möglich jeweils die Heimadresse von uns anzugeben (Einzeladresse oder beide) oder darf es zwingend für die GbR nur eine Firmenadresse geben? Können Sie uns eine Aussage zu dem steuerlichen Aspekt zu Heimadresse/Firmenadresse bzgl. Finanzamt etc. geben?