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GbR-Gewinn: umsatzsteuerpflichtig?

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Frage

Ich bin selbständig und seit 2016 USt-pflichtig, somit weise ich auf meinen Rechnungen die USt aus. Erziele ich nun für eine Tätigkeit innerhalb einer GbR ein Honorar resp. einen Gewinn: Ist diese Summe USt-frei oder muss ich für diese Summe die USt abführen?

Antwort

Die GbR ist umsatzsteuerlich wie ein selbständiger Unternehmer zu behandeln. Die GbR hat also den Umsatz zu versteuern, wenn sie nicht als Kleinunternehmer geführt wird.

Wenn Sie aber selbst eine Leistung gegenüber der GbR in Rechnung stellen, ist diese Leistung für Sie als Einzelunternehmen umsatzsteuerpflichtig. Ein nichtsteuerbarer sog. Innenumsatz liegt anhand Ihrer Darstellung („Tätigkeit innerhalb einer GbR“) nicht vor.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2016

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