Navigation

GbR: Gewinn nach Leistung aufteilen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin nun Mitglied eines vierköpfigen Unternehmens (GbR). Die erbrachten Leistungen, die jeder von den Mitgliedern aufbringt, variieren stark. Deshalb meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit den Gewinn in Abhängigkeit der Leistung fair an alle Mitglieder zu verteilen, ohne dass es zu internen Unstimmigkeiten oder Misstrauen kommt?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie für die GbR keinen Gesellschaftsvertrag haben. Wenn dies so ist, gilt die gesetzliche Folge, dass jeder mit 1/4 (da sie vier Personen sind) am Vermögen und auch am Gewinn beteiligt ist.

Wenn aber dies nicht so sein soll, wie in Ihrem Fall, da unterschiedliche Arbeitsleistungen erbracht werden, müssen Sie dies in einem Gesellschaftvertrag regeln. Es kann dann heißen, dass die Gewinnverteilung nach einem anderen Schlüssel vorgenommen wird, nämlich nach den Leistungen der Gesellschafter im Verhältnis.

Also bitte eine klare schriftliche Regelung festlegen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Dezember 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben