Navigation

GbR plus zwei Gewerbe in verschiedenen Städten: Steuererklärung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe im letzten Jahr mit einer Partnerin eine GbR gegründet und ein Gewerbe (Dienstleistungen) angemeldet. Nun möchte ich zusätzlich noch alleine ein unabhängiges Gewerbe (Handel) anmelden. Ist es möglich, zwei Gewerbe in zwei unterschiedlichen Städten zu haben? Dann müsste ja auch die Steuererklärung über beide Finanzämter laufen, oder? Geht das?

Antwort

Sie dürfen so viele Gewerbe anmelden wie Sie wollen! Begrenzungen gibt es nur, wenn in Ihrem GbR-Vertrag Einschränkungen vereinbart sind. Für die GbR wird in der einen Stadt eine Steuererklärung für die sogenannte "Gesonderte und Einheitliche Gewinnfeststellungserklärung" abgegeben. In der anderen Stadt wird dann eine Erklärung für "Gesonderte Gewinnfeststellung" abgegeben. Beide Finanzämter senden die Gewinne/-anteile an das für Sie zuständige Wohnsitzfinanzamt, bei dem Sie die Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Sollten Sie in Bonn wohnen, kann es sein, dass Sie dort nur die ESt-Erklärung mit der Gewinnermittlung abgeben müssen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner GbR
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben