Navigation

Freiberuflerin und Kollegin: gewerbliche GbR für gemeinsamen Verkauf gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin momentan freiberuflich als Food-Fotografin tätig, habe also kein Gewerbe und möchte nun zusammen mit einer Kollegin, die angestellt ist, Drucke und Illustrationen über eine Online-Plattform verkaufen. Unser Gedanke war, gemeinsam eine GbR zu gründen, damit wir so ein Gewerbe für den Verkauf der Drucke anmelden können und meine eigene freiberufliche Tätigkeit von den gewerblichen Einnahmen trennen können. Ist das soweit richtig? Oder muss meine Kollegin selbst auch eine freiberufliche Tätigkeit zusätzlich zu ihrer Anstellung anmelden? Uns wäre einfach wichtig, jeweils beide Einnahmen zu trennen, aber trotzdem einen gemeinsamen Verkauf zu haben.

Antwort

Durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine Umgliederung (Abfärbung) Ihrer freiberuflichen Einkünfte in gewerbliche Einkünfte vermieden werden. Hierbei ist eine strikte Trennung der Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Dies wird durch eine separate Buchführung bzw. Aufzeichnungen der einzelnen Geschäftsvorfälle gewährleistet.

Ihre Kollegin muss keine eigene freiberufliche Tätigkeit anmelden. Die Selbständigkeit innerhalb der GbR kann neben der Anstellung ausgeführt werden; ggf. ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen.

Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben