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Dualer Student: GbR-Gründung?

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Frage

Als dualer Student habe ich eine GbR gegründet, um via Online-Shop Schuhe zu vertreiben. Das Gewerbe ist bereits angemeldet, die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) informiert, der Fragebogen des Finanzamts in Bearbeitung. Bevor ich beim Arbeitgeber einen Antrag stelle, möchte ich sicherstellen, dass voraussichtliche Arbeitszeiten und Bruttogehalt/Gewinn keine Grenzen überschreiten. Zum Spezialfall „Gewerbegründung als dualer Student“ konnte ich keine verlässlichen Informationen finden. Wie viel Zeit darf ich dafür aufbringen und wie viel Geld darf ich verdienen? Wenn mir die Gesellschaft zu 50% gehört, ist mein „Verdienst“ die Hälfte des Gewinns? Würde eine Reinvestition der Einkünfte in das Unternehmen das Vermeiden gegebener Einkommensgrenzen erleichtern?

Antwort

Wenn Sie zu 50 % an der GbR beteiligt sind, werden Ihnen 50 % des Gewinns, den die GbR erzielt, steuerlich zugerechnet. Voraussetzung ist, dass der GbR-Vertrag, den Sie mit Ihrem Partner abgeschlossen haben, nichts Anderes bestimmt. Ihr Gewinnanteil wird Ihnen unabhängig davon zugerechnet, ob Sie den Gewinn entnehmen oder ihn im Unternehmen belassen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
September 2017

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