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Buchhaltung für UG: Forderungen/Verbindlichkeiten buchen?

Frage

Ich habe die Buchhaltung einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) übernommen, die bisher vom Geschäftsführer gemacht wurde, einschließlich dem Einrichten der Buchhaltung. Die UG wurde erst im Sept. 2014 gegründet (bilanzierungspflichtig und Ist-Versteuerung). Bisher wurden Forderungen/Verbindlichkeiten nicht gebucht, nur die Zahlungsein- und -ausgänge. Müssen aufgrund der Bilanzierungspflicht die Forderungen/Verbindlichkeiten während des Jahres gebucht werden oder nur zum Jahresende? Ist es korrekt, dass Forderungen/Verbindlichkeiten erst bei einem Zahlungsziel über acht Tagen gebucht werden müssen?

Antwort

Zur ordnungsgemäßen Buchführung gehört die zeitnahe Verbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten, gleich welcher Laufzeit diese unterliegen. Je nach Umfang der Unternehmung werden in der Praxis Abgrenzungen nur zum Jahresende gebucht. Das ist aber grundsätzlich falsch und lässt eine unterjährige Beurteilung der Unternehmung nicht zu.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner GbR
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Dezember 2014

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