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Beteiligung an GmbH: Darlehen steuerlich geltend machen?

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Frage

Ich möchte ein Unternehmen übernehmen, dazu nehme ich einen Kredit auf. Ich bekomme dafür eine Beteiligung von 30% am Unternehmen und werde Geschäftsführer dieser GmbH. Kann ich meine Kreditbelastung steuerlich geltend machen?

Antwort

Sie haben eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erworben, der Kredit gehört zum Erwerb der Beteiligung. Grundsätzlich sind ab Einführung der Zinsabschlagsteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (dazu gehören evtl. Gewinnausschüttungen aus einer GmbH) die Zinsen zur Finanzierung der Beteiligung nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.

Allerdings besteht eine Möglichkeit diese zum Abzug zu bringen, da Sie mehr als 25% beteiligt sind und auch noch beruflich für die GmbH tätig sind. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie das Teileinkünfte-Verfahren für die GmbH-Beteiligung auf Antrag wählen, dann sind 60% Ihrer Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig. Dieser Antrag muss mit der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung gestellt werden.

Durch diesen Antrag werden die Einkünfte aus dieser GmbH-Beteiligung nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert, sondern mit dem individuellen Steuersatz Ihres Einkommens. Gilt auch, wenn noch keine Ausschüttung erfolgt, dann ergibt sich ein negativer Betrag.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Oktober 2016

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