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Aufträge über GbR und als Einzelunternehmerin abwickeln: Steuern?

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Frage

Als Naturpädagoginnen möchten wir zukünftig Veranstaltungen anbieten als für uns beide nebenberufliche GbR. Einen Teil der Veranstaltungen möchte ich alleine anbieten für Zielgruppe A, aber gemeinsam möchten wir Veranstaltungen für Zielgruppe B anbieten. Wie kann man erreichen, dass das Finanzamt erkennt, wen es dafür mit Steuern belasten muss?

Antwort

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schreibt für die erbrachten Leistungen Rechnungen (an Zielgruppe A und B), wenn die GbR Auftragnehmerin ist. Hierbei ist es dann ohne Bedeutung, ob ein Gesellschafter oder beide Gesellschafter die Leistungen erbracht haben.

Erst bei der Erstellung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuerbesteuerung (Jahressteuererklärung) wird der erzielte Gesamtgewinn endgültig auf die Gesellschafter verteilt. Eine Vorab-Gewinnverteilung kann natürlich vereinbart werden. Bei der endgültigen Gewinnverteilung kann der Gewinn z.B. nach der jeweils erbrachten Leistung dem zuständigen Gesellschafter zugeordnet werden. Der Gewinnanteil wird anschließend in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt und der Einkommensteuer unterworfen. Somit trägt jeder Gesellschafter die ihm zuzurechnende Steuerbelastung.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Mai 2019

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