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Liquiditätsplan: Was fällt unter Anlageinvestitionen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zum Punkt Anlageinvestitionen im Liquiditätsplan. Gehören hier nur Anschaffungen hinein, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden können (AfA), oder auch kleinere Erstanschaffungen wie z.B. ein WLAN-Router?

Antwort

Entscheidend ist der Kaufpreis des Routers. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind in einem Betrieb alle beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und bestimmte Preisgrenzen nicht überschreiten.

Bei einem Kaufpreis bis Euro 250 netto können Sie den Router als Betriebsausgabe behandeln und müssen ihn auch nicht in einem Verzeichnis erfassen. Ihre Betriebsausgaben (Kosten) gehören in den Liquiditätsplan.

Bei einem Kaufpreis zwischen Euro 250 netto und Euro 800 netto ist auch ein Sofortabzug (Betriebsausgabe) möglich. Allerdings müssen Sie den Router dann in einem Verzeichnis aufführen (Kaufpreis, Kaufdatum, Bezeichnung).

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von größtenteils kostenfreien Beratungsangeboten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt.

Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung

Stand:
März 2020

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