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Degressive Afa?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zur degressiven Afa. Diese ist m.E. doch in 2011 abgeschafft worden und seitdem auch nicht wieder aufgenommen wurden, oder? Leider habe ich dazu keine verlässliche Angabe finden können. Ich bin ein wenig verunsichert, weil die degressive Afa ja schon einmal abgeschafft wurde (2008), um dann kurze Zeit später wieder zu gelten. Können Sie meine Annahme bestätigen?

Antwort

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs des beweglichen Wirtschaftguts gelten für die Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibung unterschiedliche Regelungen. Für Erwerbe im Jahr 2011 oder später ist die degressive AfA nicht mehr zulässig. Ob diese wieder kurzfristig eingeführt wird, ist zurzeit eher unwahrscheinlich.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dezember 2013

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