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Wechsel von einer UG in GmbH: Kapitalrücklage in Form von Sachwerten?

Frage

Wir haben eine UG mit zwei Gesellschaftern nach Musterprotokoll gegründet - davon ist einer der Geschäftsführer. Wir haben mit 2 Euro Kapital gegründet. Mittlerweile gibt es nur noch den Geschäftsführer - dies wurde auch vom Notar soweit geregelt. Meine Frage bezieht sich auf den Wechsel von einer UG in eine GmbH, der ja erfolgt, sobald 25.000 Euro Kapitalrücklage gebildet sind. Gilt dies auch für die Sachwerte des Unternehmens? Beispielsweise hat das Unternehmen bisher keine Gewinne erwirtschaftet aufgrund von Ausgaben wie z.B. Computer, Büroeinrichtung und Auto. Kann oder muss sofern - diese Werte größer als 24.999 Euro sind - die UG in eine GmbH geändert werden oder funktioniert dies nur bei einer GmbH-Sachgründung?

Antwort

Die Umstufung von der UG zur GmbH (das ist rechtlich etwas unscharf, weil auch die UG eine GmbH ist) erfolgt nicht automatisch bei Erreichung bestimmter Bilanzgrößen. Der Gesetzgeber stellt sich vor, dass die UG die Kapitalrücklage, die sie aus Gewinnen ansammelt, dadurch zu gebundenem Eigenkapital (= Stammkapital) umwandelt, dass die Gesellschafterversammlung eine Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschließt. Das ist weder eine Bar- noch eine Sacheinlage, sondern ein besonders qualifizierter Tausch der Bilanzpositionen auf der Passivseite. Es kommt also zu keinem Geld- oder Wertezufluss. Auf die Werte der Aktivseite der Bilanz kommt es mithin nicht unmittelbar an; nur wenn diese Werte so hoch sind, dass auf der Passivseite eine entsprechende Kapitalrücklage gebildet ist oder gebildet werden kann, ist die Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln möglich.

Eine solche Umstufung durchzuführen, ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, sondern ist eine den Gesellschaftern lediglich eröffnete Maßnahme.

Die vorbeschriebene Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln setzt einen vom Wirtschaftsprüfer oder - je nach Größe der Gesellschaft - von einem vereidigten Buchprüfer testierten Jahresabschluss voraus. Das verteuert die Maßnahme enorm. Um die Umstufung zu erreichen, bleibt als Alternative die Stammkapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlage. Sie erspart Verfahrenskosten, führt aber dazu, dass neues Kapital in Geld oder in Sachwerten in die Gesellschaft eingebracht werden muss.

Quelle: Volker Heinze
-Notar-
Mitglied der Notarkammer Sachsen

November 2020

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