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Seminarraum mieten: kein Vertrag?

Frage

Ich beabsichtige für meine sich im Aufbau befindende Sprachenschule einen Seminarraum in einer Bäckerei zu mieten. Leider gibt es ein Problem: Die Dame von der Bäckerei möchte keinen richtigen Vertrag für die Miete und Vermietung aufsetzen, sondern für jeden gewünschten Termin eine Email-Vereinbarung. Was halten Sie davon?

Antwort

Für den wirksamen Abschluss eines Mietvertrages bezüglich einer Seminarraummiete ist es nicht erforderlich, dass ein schriftlicher Mietvertrag erstellt wird, es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Die Schriftform wäre jedoch sinnvoll, damit nicht nur die sichere Verfügbarkeit des Seminarraums gewährleistet ist und der Preis für die Raummiete eindeutig geregelt ist, sondern Sie auch einen Vertragsnachweis für das Finanzamt haben, da Sie ja die Mietausgaben für die Raummiete sicher von der Steuer absetzen möchten.

Meine Empfehlung wäre es daher, mit der Vermieterin noch einmal zu sprechen und sie zu bitten, dass zumindest die wichtigsten Eckdaten des Mietverhältnisses schriftlich notiert und von beiden Seiten unterzeichnet werden: Parteien des Mietverhältnisses mit korrekter Bezeichnung der Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Inhaber), Bezeichnung des Raums, um den es geht (Adresse, Stockwerk), Sicherstellung der Nutzbarkeit des Raums (Möblierung, Ordentlichkeitszustand, Sauberkeit, Heizbarkeit etc.), Dauer und Zeiten der Nutzungsberechtigung von Ihnen für Ihre Seminare, Abklärung, mit welchen Vorlaufzeiten Sie die konkrete Mietnutzung anfragen müssten, Kosten der Anmietung - idealerweise Stundensatz oder Monatspauschale für eine festgelegte Anzahl von Stunden - , Dauer des Mietverhältnisses und gegebenenfalls Kündigungsfristen.

Wenn es nicht möglich ist, einen solchen schriftlichen Vertrag abzuschließen, können Sie auch eine mündliche Vereinbarung vornehmen, sollten die besprochenen Eckdaten aber zumindest mit einer Mail an die Vermieterin bestätigen und diese um Rückbestätigung bitten, damit die Inhalte beweisbar fixiert sind. Sollte auch das nicht möglich sein, können Sie möglicherweise nur situativ spontan nach Verfügbarkeit den betreffenden Raum mieten. Ob sich das mit Ihrem Geschäftsangebot vereinbaren lässt, müssten Sie überlegen, da eine gewisse Planbarkeit und Zuverlässigkeit bei Ihren Seminarangeboten ja vermutlich schon erforderlich sind, auch wegen Ihrer Werbung und den Seminarverträgen, die Sie dann mit Ihren Kunden schließen.

Sollten Sie insgesamt das Gefühl haben, dass keine zuverlässige Vertragsdurchführung realisierbar sein wird, wäre es vermutlich besser, eine anderweitige Seminarraum-Mietlösung zu finden.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2016

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