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Podologin: Gewerbe-Mietvertrag abschließen?

Frage

Ich möchte mich als Podologin selbständig machen. Ich habe ein Ladenlokal in Aussicht, was zurzeit gewerblich von einem Versicherungsbüro genutzt wird. Muss ich nun einen Gewerbe-Mietvertrag als Freiberufler unterschreiben oder gilt für mich ein anderer Mietvertrag, da bei Gewerbe meist ein Mietvertrag von fünf Jahren gilt?

Antwort

Ihre Frage betrifft Geschäftsraummietrecht. Es ist erforderlich, dass Sie mit dem Vermieter einen sogenannten Geschäftsraummietvertrag abschließen, in welchem geregelt ist, dass Sie Ihre selbständige berufliche Tätigkeit dort ausüben dürfen.

Die Dauer des Mietvertrags können Sie frei vereinbaren.

Klären Sie, wer der Eigentümer des Ladenlokals ist, ob das Ladenlokal für Ihre Tätigkeit genutzt werden darf und schließen Sie einen Mietvertrag am Besten mit dem Eigentümer des Ladenlokals ab.

Sollte das Versicherungsbüro, das derzeit das Ladenlokal nutzt, kein Eigentümer, sondern selbst nur Mieter sein und Ihnen einen Untermietvertrag anbieten wollen, sind einige Rechtsfragen zu prüfen, u.a. ob überhaupt ein Recht zur Untervermietung besteht, ob Ihre Art von Berufstätigkeit nach dem Mietvertrag des Versicherungsbüros mit dem Eigentümer im Ladenlokal überhaupt zulässig ist und zahlreiche weitere Fragen. Bei einem dadurch komplexeren Mietvertragsabschluss sollten Sie sich sicherheitshalber an eine Anwaltskanzlei wenden oder gleich mit dem Eigentümer direkt den Mietvertrag verhandeln und abschließen.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2017

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