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Partner beteiligen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Frage

Ich befinde mich mit einem befreundeten Programmierer an der Erstellung einer Dienstleistung im Webbereich. Ich hatte eigentlich vor, ihm für die Dienstleistung einen Stundenlohn zu zahlen. Nun fragte er nach einer Beteiligung. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich ihn beteiligen kann, so dass seine Leistung abgebildet wird. Da er ggf. langfristig partizipiert an den Einnahmen, stellt sich die Frage, ob er jedoch aber auch weitere Kosten tragen würde. Zudem sollen sich für mich doch die Idee und meine Leistungen gut rentieren. Könnten Sie mir hier eine gedankliche Richtung aufzeigen?

Antwort

Eine entsprechende Beteiligung kann auf verschiedene Wege erfolgen. Es gibt Optionen ohne und mit gesellschaftsrechtlichen Verbindungen beziehungsweise Gründungen.

Hier wäre es ohne gesellschaftsrechtliche Verbindungen durchaus denkbar, ein Bonussystem einzuführen. In der Praxis gibt es dazu zahlreiche mögliche Optionen, wie so etwas ausgestaltet werden kann. Durch entsprechende vertragliche Gestaltung kann man hier durchaus erreichen, dass Ihr Freund neben einem fixen Betrag mit einer variablen Vergütung am weiteren Erfolg der Unternehmung teilnimmt.

Daneben gibt es natürlich auch noch die Möglichkeit der Beteiligung an Ihrem Unternehmen. Auch hier gibt es viele Möglichkeiten der Ausgestaltung, wobei neben der Gründung eines gemeinsamen Unternehmens auch anderweitige Beteiligungsformen denkbar sind.

Allerdings kann ich aus Ihrer Fragestellung ersehen, dass Sie beide sich über einen gemeinsamen Weg noch gar nicht richtig ausgetauscht haben. Letztlich hängt alles davon ab, inwieweit Sie beide bereit sind, gemeinsam in diese Unternehmung zu investieren oder von dem bereits Erreichten ein Stück abzugeben. Ohne dass Sie beide sich einmal in aller Ruhe zusammensetzen und die jeweilige Position des anderen anhören und verstehen, ist es schwer einen passenden Rat zu erteilen. Denn die Handlungsalternativen hängen stark von den gemeinsamen Standpunkten von Ihnen beiden ab. Denn gerade die Entscheidung für oder gegen die Teilung der Kosten oder die Teilung des bisher Erreichten zeigt den weiteren Weg auf. Erst wenn Sie sich über diese Grundsätze einig sind, kann hier ein konkreter Rat gegeben werden.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2015

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