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Kooperation mit Unternehmen: E-Mailadresse des Kooperationspartners übernehmen?

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Frage

Ich arbeite derzeit als freier Handelsvertreter einer Firma, die Fenster und Türen abdichtet. Diese Firma hat sich ihren Namen und das dazugehörige Bild schützen lassen. Ich plane hier, mich komplett eigenständig aufzustellen, als Partner dieser Firma, mit einem eigenen Montageteam. Mit der Firma ist geklärt, dass ich deren Namen verwenden darf und auch unter einer eigenen Firstleveldomain z.B. ".info" unter deren Namen auftrete.

In meiner Homepage ist der Verweis auf die Partnerschaft. Umgekehrt ist auf deren Homepage auf meine Seite verlinkt. Diesen Sachverhalt bekomme ich auch schriftlich zugesichert. Die Partnerschaft ist dergestalt, dass ich das Material von dort beziehe und auch die Messematerialien gestellt bekomme. Auf meinen Papieren möchte ich die derzeitige E-Mailadresse beibehalten, als Link aber die "Firma.info" angeben, die mit meinem Impressum hinterlegt ist. Ist dies rechtlich so machbar oder muss auch die E-Mailadresse die "Firma.info" haben?

Antwort

Es kommt gegenüber Dritten grundsätzlich nicht darauf an, welche E-Mail-Adresse Sie verwenden. Entscheidend ist, dass Sie unter der E-Mail-Adresse erreichbar sind. Auf jeden Fall sollten Sie sich von der Firma auch zusichern lassen, dass Sie die E-Mail-Adresse verwenden dürfen. Sie sollten ohnehin alles so genau wie möglich mit der Firma regeln, da anderenfalls das Risiko besteht, dass Sie deren Rechte verletzen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Juni 2014

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