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Keine Auftragsabwicklung im Krankheitsfall: vertraglich absichern?

Frage

Ich bin nebenberuflich selbständig (Kleinunternehmerin) und biete eine Dienstleistung in der Hochzeitsbranche an. Bisher habe ich mit "meinen Brautpaaren" nur mündliche Verträge bzw. schriftliche Email-Zusagen. Meine Sorge ist nun, dass ich ggf. durch Krankheit einen Termin spontan nicht einhalten kann, einen Laien-Ersatz für mich (freie Rednerin) schicken muss oder im Extremfall ganz absagen muss. Wie kann ich mich hier vertraglich absichern, damit in einem solchen Fall keine Forderungen an mich herangetragen werden können?

Antwort

Rechtswirksame Verträge können in Ihrem Geschäftsfeld zustande kommen in vielfältiger Weise, nämlich mündlich, per E-Mail-Korrespondenz oder gemischt aus mündlichen und schriftlichen Bestandteilen. Um sich gegen Haftungsfragen im gesamten Geschäftsbereich abzusichern, wäre es das Beste, wenn Sie entweder einen schriftlichen Vertrag - als Mustervertrag vielfältig einsetzbar - mit ihren Kunden abschließen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die zulässige Haftungsausschlüsse enthalten und von Ihnen bei jedem Auftrag mit den Kunden zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Da die Konzeption rechtswirksamer AGBs, die nicht gegen die Gesetze verstoßen, und die vor allem auch die neueste Rechtsprechung berücksichtigen, anspruchsvoll ist, sollten Sie sich an eine auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Diese wird Ihnen dann auch mitteilen, wie Sie die AGBs auch bei mündlichen Vertragsabschlüssen und bei Mail-Buchungen wirksam und beweisbar in die Geschäftsbeziehung einbeziehen.

Zu Ihrer praktischen Frage, was Sie tun können, wenn Sie krankheitsbedingt eine Hochzeitsrede nicht halten können, würde ich vorschlagen, dass Sie für die Zukunft ein Kontaktnetzwerk mit anderen Hochzeitsrednerinnen aufbauen und eine Kooperation absprechen, bei der man sich wechselseitig im Notfall gegen z.B. Teilung der Bezahlung vom Kunden vertreten kann.

Viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2016

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