Antwort
In diesem Fall gibt es möglicherweise keine klare Entscheidung für und gegen den Abschluss des Vertrages bereits vor der Sicherstellung der Finanzierung.
Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass Sie möglicherweise die Räume gefunden haben, nach denen Sie gesucht haben.
Auf der anderen Seite gehen Sie bei Vertragsschluss eine Verbindlichkeit ein, die möglicherweise am Ende für Sie nicht mehr gewollt ist. Bei der Rechtsform der GbR ist zu beachten, dass für eine solche Verbindlichkeit nicht nur das Vermögen der Gesellschaft, sondern ebenfalls Ihr Privatvermögen haftet. Für den Fall, dass die Finanzierung nicht sichergestellt werden kann, würde das bedeutet, dass Sie den Mietzins bis zum ersten möglichen Zeitpunkt der Kündigung aus Ihrem Privatvermögen bezahlen müssten.
Die Entscheidung, ob in diesem Stadium der Mietvertrag unterschrieben werden sollte, hängt dann nicht zuletzt von dem Umfang der Verpflichtung und dem Bestehen von Alternativfinanzierungen ab.
In einem solchen Fall ist es höchstwahrscheinlich nicht der schlechteste Weg, die noch offene Frage der Finanzierung mit dem Vermieter zu besprechen. Möglicherweise können Sie den Vertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierung schließen oder aber ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall der Nichtfinanzierung vereinbaren. Mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten könnten Sie sich jetzt schon die Räume sichern, aber im Fall einer Nichtfinanzierung wieder vom Vertrag Abstand nehmen. In jedem Fall sollte dem Vermieter einen Geldbetrag für den Zeitraum zwischen Beginn des Mietverhältnisses und der endgültigen Entscheidung über die Finanzierung angeboten werden, um diesem diese Art der Vertragsgestaltung schmackhaft zu machen.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2017
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