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Unternehmensnamen oder Markennamen am Telefon nennen?

Frage

Wir sind ein Start-up Unternehmen und haben eine Marke gegründet. Dürfen wir uns am Telefon mit dem Markennamen nennen oder müssen wir den Namen der Firma nennen? Wäre nett, wenn ich eine kurze Rückinfo erhalten könnte.

Antwort

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des deutschen und des europäischen Rechts gilt das sogenannte Transparenzgebot. Es ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, dass es verboten ist, die Identität des Werbenden zu verschleiern oder zu verheimlichen. Ziel dieser Regelung ist es, das der andere weiß, mit wem konkret er es zu tun hat.

Hierfür ist zumindest erforderlich, dass die Identität durch Nennung des Namens der Firma offen gelegt wird.

Die Nennung des Markennamens reicht in diesem Sinne nicht aus, da sich der Markenname auf die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen bezieht, aber nicht auf die Identität der Firma, die nur im besten Fall der Inhaber dieses Markenrechts ist. Hier spielt es eine Rolle, dass der Markenname lizenziert werden kann, so dass der Inhaber der Marke und der Nutzungsberechtigte der Marke durchaus auseinanderfallen können.

In diesem Zusammenhang ist daher dringend zu raten, den Namen der Firma zu nennen. Anschließend können Sie durchaus auch Ihren Markennamen ins Spiel bringen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
August 2016

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