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Rechtsform auf Visitenkarte aufführen?

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Frage

Muss die Rechtsform "UG (haftungsbeschränkt)" auf der Visitenkarte aufgeführt werden?

Antwort

Die Unternehmergesellschaft wird auch als die kleine GmbH bezeichnet. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da diese Gesellschaftsform im Gesetz betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbHG, geregelt ist. Dementsprechend sind für diese Gesellschaftsform alle Vorschriften einzuhalten, die auch für die GmbH gelten. In diesem Gesetz ist geregelt, dass auf einen Geschäftsbrief, gleich welcher Art, neben dem Namen auch die Rechtsform angegeben werden muss. Der Zusatz, der die Rechtsform angibt, also UG oder GmbH, ist nicht Bestandteil des Namens der Firma. Und als Geschäftsbrief wiederum gilt in der Regel der gesamte Schriftverkehr, so zum Beispiel der Brief, die E-Mail oder auch das Fax, das an einen externen Empfänger gerichtet ist. Die Visitenkarte hingegen wird nicht als ein solcher Geschäftsbrief verstanden, da mit dieser Karte lediglich auf die Existenz der Firma aufgemacht aufmerksam gemacht wird und allein die Übergabe kein Rechtsverhältnis begründet. Ob man nicht doch diesen Zusatz auf die Visitenkarte wegen der Einheitlichkeit des Auftritts nach außen aufdruckt, ist dann eine ganz andere Frage.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2016

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