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Namen der Gesellschafter im GbR-Namen aufführen?

Frage

Wir wollen mit Fantasiename + GbR firmieren. Wäre es rechtlich in Ordnung, wenn ich den Fantasienamen und das Logo auf der Webseite darstelle und nur im Impressum die Personen aufliste, welche hinter der GbR stehen? Oder muss die Angabe der Personen auf der Internetseite überall, wo auch der Fantasiename steht, mit aufgeführt sein?

Antwort

Die Homepage ist quasi Ihr digitales Lokal und damit können Sie grundsätzlich Ihre Geschäftsbezeichnung auf Ihrer Homepage auch alleinstehend verwenden. Die Angabe der Gesellschafter der GbR wird jedoch stets dann erforderlich, wenn Sie geschäftliche Handlungen vornehmen, so etwa auf Geschäftsbriefen.

Die Impressumsangaben sind von der Thematik der Geschäftsbezeichnung losgelöst. Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus § 5 Abs. 1 TMG.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
August 2017

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