Antwort
Sie müssen grundsätzlich im Namen Ihrer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) neben dem Phantasienamen der GbR, wenn es einen Phantasienamen gibt, zumindest die Nachnamen aller Gesellschafter führen, sofern es sich nicht um eine zu große Anzahl an Gesellschafternamen handelt. Ein reiner Phantasiename ist nach der üblichen Praxis nicht für GbRs vorgesehen. Es genügt daher nicht, die Gesellschafternamen auf dem Briefpapier und auf der Webseite zu nennen. Die Gesellschafternamen gehören in den Namen der GbR, dies üblicherweise sogar mit Vorname und Nachname. Wenn Sie einen Phantasienamen ohne Gesellschafternamen führen möchten, könnten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen wie eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Um eine Phantasiebezeichnung als Geschäftsnamen oder Geschäftsnamensbestandteil in Deutschland zu schützen bietet es sich an, eine Wortmarke beim deutschen Patent- und Markenamt anzumelden und eintragen zu lassen. Sofern Sie auch ein Logo als bildliche Darstellung entworfen haben, können Sie eine Wort-/Bildmarke anmelden. Einzelheiten zur Anmeldung einer Marke in Deutschland, die Sie selbst vornehmen können, finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes www.dpma.de.
Eine Recherche und eine Rechtsprüfung, ob ein Phantasiename im Geschäftsverkehr verwendet werden darf, sind sehr umfangreich. So muss gesichert sein, dass Ihre Phantasiebezeichnung keine Irreführung des Rechtsverkehrs zur Folge hat und dass nicht die Namens-, Firmen- und Markenrechte anderer juristischer oder natürlicher Personen verletzt werden. Zu den Standardabklärungen gehören neben gründlichen Internetrecherchen u.a. eine Anfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und professionelle Recherchen im Handelsregister, beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie auch beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien. Dort können Sie auch Marken mit einem Schutzumfang in allen Mitgliedsstaaten der EU anmelden. Je nach der Branche und sonstigen Besonderheiten des gewünschten Phantasiewortes können weitere Recherchen erforderlich sein. Zu allen Fragen des gewerblichen Rechtschutzes, um den es hier geht, beraten Sie mit entsprechendem Spezialwissen vor allem Anwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt auf gewerblichem Rechtsschutz und/oder auf Handels- und Gesellschaftsrecht und Patentanwälte.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2017
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