GbR-Gründung: Unternehmensbezeichnung?
Frage
Eine GbR muss wohl nach den Vor- und Nachnamen benannt werden. Im Internet treten jedoch einige GbR's auf, die ihren Fantasienamen für Etiketten, Logos im Onlineshop usw. verwenden. Ist dies unbedenklich möglich und muss der Fantasiename dann irgendwo festgehalten werden?
Antwort
Die GbR kann sich die „Fantasienamen“-Bezeichnung GbR geben, soweit die Gesellschafter der GbR im Übrigen erkennbar sind. Das heißt, die Gesellschafter müssen namentlich der „Fantasienamen“ GbR zugeordnet werden können. Also müssen z.B. im Internet und auf Geschäftsbriefen zusätzlich zum Fantasienamen auch die einzelnen Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen genannt werden. Sofern ein Gewerbe angemeldet wird, kann dieses Gewerbe nur durch die namentlich benannten Gesellschafter einer GbR angemeldet werden.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
April 2016
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