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GbR gründen: Unternehmensbezeichnung mit Namen der Gründer?

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Frage

Ich möchte mit zwei weiteren Personen eine GbR gründen. Müssen im Namen der GbR alle drei Vor- und Nachnamen der Gesellschafter genannt werden ("Max Mustermann, Eva Mustermann, Adam Mustermann, Zweck GbR")? Wie ist bei Ausscheiden bzw. Wechsel eines Gesellschafters zu verfahren, ändert sich der Name der GbR dann ("Max Mustermann, Eva Mustermann, Max Meier, Zweck GbR") oder wäre dies eine Auflösung und Neugründung?

Antwort

Die Vornamen sind nicht zwingend erforderlich und bei Änderungen im Gesellschafterbestand können Sie die Gesellschaft mit geändertem Namen fortführen oder eine neue Gesellschaft gründen. Hierzu gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen, allgemeinzivilrechtlichen und steuerlichen Rechtsfolgen, zu denen Sie sich passend zu Ihrem konkreten Fall von einer Anwaltskanzlei individuell beraten lassen sollten. Sinnvoll ist es, das Thema gleich bei der anwaltlichen Erstellung des ersten Gesellschaftsvertrages umfangreich für die Zukunft in den Varianten, die Sie und Ihre Mitgesellschafter wünschen, zu regeln.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2014

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