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GbR-Gründung durch Familienmitglieder: Vornamen in Geschäftsbezeichnung aufführen?

Frage

Wir möchten eine GbR gründen, diese besteht aus drei Familienmitgliedern mit gleichem Familiennamen. Muss die Geschäftsbezeichnung die Aufzählung der drei Gesellschafter mit je Vor- und Zunamen beinhalten oder ist die Aufzählung der Vornamen und dann der gemeinsame Nachname mit nachgestelltem GbR möglich?

Antwort

Grundsätzlich wären die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter die rechtlich beste Lösung. Wenn man nur die Vornamen und dann den Nachnamen in eine Reihe stellen würde, könnte der missverständliche Eindruck entstehen, dass die Vornamen Nachnamen sind. Zu denken wäre daher vielleicht an eine klarstellende Lösung wie Geschwister Anton, Berta und Cäsar Mustermann GbR oder Gebrüder Anton, Bertold und Cäsar Mustermann GbR, wenn dieses Verwandtschaftsverhältnis besteht. Falls nicht, also falls z.B. Eheleute und andere Verwandte bei den drei Personen sind, wäre die klassisch korrekte Bezeichnung zu wählen.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2014

Tipps der Redaktion:

  • Bitte kontaktieren Sie die Industrie- und Handelskammer und das Gewerbeamt vor Ort. Der Wunschname muss mit allen einschlägigen Behörden geklärt werden, bevor die Geschäftstätigkeit startet.
  • Der BMWi-Behördenwegweiser hilft Ihnen die richtigen Behörden und Ämter zu finden.
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