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GbR-Fantasiename für digitale Netzwerke verwenden?

Frage

Wir möchten eine GbR gründen und auch auf den sozialen Netzwerken aktiv sein. Hier würden wir gerne unseren Fantasie-Namen als Profilnamen nehmen. Unsere Vor- und Nachnamen, so wie für eine GbR gefordert, würden somit nirgendwo auftauchen. Nun meine Frage, ob das rechtens ist oder ich mich damit angreifbar machen würde. Konkret geht es um ein Profil bei Instagram und um eine Seite bei Facebook. Über beide Plattformen würde (vorerst) nichts verkauft werden, sondern dient ausschließlich der Werbung und eventueller Kontaktaufnahme per Mail.

Antwort

Sofern Sie bereits für Waren oder Dienstleistungen werben, die Sie später verkaufen bzw. anbieten wollen, werden Sie bereits geschäftlich tätig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie (noch) nichts verkaufen. Daher müssen Sie auch bei Social-Media-Plattformen ein Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben bereithalten. Insofern reicht also die Nennung eines „Fantasie-Namens“ nicht aus.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Februar 2017

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