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Einzelunternehmen in GbR umwandeln: Unternehmensnamen fortführen?

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Frage

Ich führe aktuell ein Einzelunternehmen im Autohandel. Um mein Unternehmen zu vergrößern, werde ich mit einem Partner eine GbR gründen. Da der aktuelle Geschäftsort meines Unternehmens auch der zukünftigen GbR entspricht und die gesamte Außenwerbung bleiben soll, möchten wir lediglich den Namen des Einzelunternehmens behalten und als Zusatz GbR führen. Ist dies möglich?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Ihr Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sodass Sie sog. Mußkaufmann, § 1 Abs. (2) HGB, sind. Das bedeutet, dass Sie zusammen mit Ihrem künftigen Geschäftspartner eine Offene Handelsgesellschaft nach § 105 ff HGB gründen müssen und diese auch zum Handelsregister anmelden müssen. Hierfür können Sie einen Notar Ihrer Wahl aufsuchen. Auch sollten Sie Ihren bisherigen Autohandel im Zusammenhang mit der Gründung der OHG und damit zeitgleich mit dem Erwerb der Anteile an der OHG durch Sie selbst und Ihren Geschäftspartner einbringen, um auf diese Weise die steuerlichen Buchwerte Ihres Unternehmens ohne die Aufdeckung stiller Reserven (Steuerpflicht!) fortzuführen. Sie sollten sich daher in diesem Zusammenhang unbedingt auch von einem Steuerberater beraten und begleiten lassen.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Mai 2017

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