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Design für GbR-Zusatz im Unternehmensnamen?

Frage

Ich entwickle gerade ein Corporate Design für eine GbR. Aus gestalterischen Gründen möchte der Kunde das "R" in GbR spiegeln. Ist es erlaubt die Anordnung der Buchstaben in GbR zu verändern oder entspricht das einer Art Entfremdung eines Gesetzes o.ä.?

Antwort

Der Zusatz „GbR“ ist in diesem Fall eine Angabe der Rechtsform. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist ein solcher Zusatz im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit anzugeben. Dies ist vor allem deshalb wichtig, damit die potentielle Kundschaft weiß, mit wem genau sie es zu tun hat. Die Rechtsform gehört dabei zu den wesentlichen Eigenschaften des Unternehmens. Da es sich bei diesem Zusatz um einen Bestandteil des Firmennamens handelt, der von Gesetzes wegen anzugeben ist und auf den Sie keinen Einfluss haben, können Sie diesen Zusatz auch nicht einfach verändern. Denn dann könnte gut argumentiert werden, dass nicht erkennbar ist, was genau mit diesem Zusatz ausgedrückt werden soll. Und dann fehlt eben die erforderliche Angabe der Rechtsform.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2016

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