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Bezeichnung für GbR?

Frage

Welche folgenden Beispiele hinsichtlich der Namensgebung für unsere GbR sind möglich bzw. erlaubt? 1) Nachname & Nachname - Phantasie GbR. 2) Phantasie GbR - Nachname & Nachname. 3) Phantasie GbR - Vor-/Nachname & Vor-/Nachname. Im Impressum einer Webseite, auf Visitenkarten und auf Geschäftsbriefen wären jeweils die vollen Namen angegeben.

Antwort

Die Bezeichnung "GbR" muss nach den (Vor- und) Nachnamen der Gesellschafter folgen. Der Phantasiename kann vor das Ganze gesetzt werden. Es darf nicht der Eindruck einer Kapitalgesellschaft wie z.B. einer GmbH oder einer AG erweckt werden, daher sind die Personennamen mit dem Zusatz "GbR" zu verbinden.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2014

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